Geschäftsbedingungen für Reiseveranstalter von Pauschalreisen im Sinne des Pauschalreisegesetzes

1. Geltungsbereich und Definitionen

Ein Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, der Unternehmereigenschaft nach § 1 KSchG zukommt (vgl § 2 Abs 9 PRG).

Im nachfolgenden meint Reiseveranstalter das Unternehmen RES Touristik GmbH, Laxenburger Strasse 220, A-1230 Wien (GISA-Zahl: 13676254).

2. Aufgaben des Reiseveranstalters

Die Aufnahme von Kundenwünschen durch den Reiseveranstalter stellt lediglich eine Verwendungszusage dar, diese an den konkreten Leistungsträger weiterzuleiten bzw. ihre Erfüllbarkeit abzuklären und ist keine rechtlich verbindliche Zusage, solange sie nicht vom Reiseveranstalter bestätigt wurde.

3. Befugnisse des Reisevermittlers und vor Ort gebuchte Leistungen

4. Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden

5. Versicherung

6. Buchung/Vertragsabschluss/Anzahlung

7. Personen mit eingeschränkter Mobilität

8. Pauschalreisevertrag

9. Ersatzperson

Für die Übertragung des Pauschalreisevertrages ist eine Mindestmanipulationsgebühr von EUR 250 zu entrichten, sofern nicht darüber hinaus Mehrkosten entstehen. Der Reisende, der den Pauschalreisevertrag überträgt, und die Person, die in den Vertrag eintritt, haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den noch ausstehenden Betrag des Reisepreises und die Mindestmanipulationsgebühr, sowie für allenfalls darüber hinaus entstehende Mehrkosten.

10. Preisänderungen vor Reisebeginn

Preisänderungen können Preiserhöhungen oder Preissenkungen zur Folge haben. Bezüglich 1) entspricht jede Änderung des Reisepreises dem vom Leistungsträger für Bus, Bahn oder Flug zusätzlich berechneten Betrag bzw. 10 % des Reisepreises pro Dollar der Preissteigerung eines Barrels Treibstoff (NY-MEX Index), bezüglich 2) entspricht jede Änderung des Reisepreises dem vollen Betrag der Gebühren, bezüglich 3) entspricht jede Änderung des Reisepreises der Veränderung der Wechselkurse.

Im Fall von Preissenkungen wird dem Reisenden der Betrag der Preissenkung erstattet. Von diesem Betrag kann der Reiseveranstalter aber tatsächliche Verwaltungsausgaben abziehen. Auf Verlangen des Reisenden belegt der Reiseveranstalter diese Verwaltungsausgaben.

11. Änderungen der Leistung vor Reisebeginn

Der Reiseveranstalter wird daher den Reisenden in den eben angeführten Fällen über folgende Punkte an der von ihm zuletzt bekanntgegebenen Adresse klar, verständlich und deutlich auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, Email) informieren:

Dem Reisenden wird empfohlen, sich bei seiner Erklärung der Schriftform zu bedienen. Gibt der Reisende innerhalb der Frist keine Erklärung ab, so gilt dies als Zustimmung zu den Änderungen.

12. Reiseroute/Änderungen

13. Gewährleistung

14. Rücktritt des Reisenden ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale

Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter – wobei aus Gründen der Beweisbarkeit Schriftform (E-Mail/Fax) empfohlen wird - zu erklären.

15. Rücktritt des Reisenden unter Entrichtung einer Entschädigungspauschale

Ab Buchungsabschluss 95 %

16. No-show

17. Rücktritt des Reiseveranstalters vor Beginn der Reise

  1. 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen von mehr als sechs Tagen,
  2. sieben Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen zwischen zwei und sechs Tagen,
  3. 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen, die weniger als zwei Tage dauern,

zugeht (vgl § 10 Abs 3 lit a PRG).

18. Rücktritt des Reiseveranstalters nach Beginn der Pauschalreise

19. Allgemeines Lebensrisiko des Reisenden

20. Haftung

21. Geltendmachung von Ansprüchen

22. Zustellung - elektronischer Schriftverkehr

23. Auskunftserteilung an Dritte

Ergänzungen der RES Touristik GmbH zu den ARB:

Gemäß der Novelle zur Gewerbeordnung 1994, Bundesgesetz BGBl. I Nr. 45/2018, und der Pauschalreiseverordnung (PRV), BGBl. II Nr. 260/2018, benötigen Gewerbetreibende für das Veranstalten von Pauschalreisen und das Zusagen verbundener Reiseleistungen eine Ausübungsberechtigung für Reiseleistungen.

Gewerbeinhaber:

Bezeichnung: RES Touristik GmbH
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Firmenbuchnummer: 491273k
Anschrift: 1230 Wien, Laxenburger Strasse 220
GLN: 9110026383092
Entstehung der Gewerbeberechtigung: 08.09.2009

Reiseveranstalter:

RES Touristik GmbH
Laxenburger Strasse 220
A-1230 Wien
Telefon: +43 1 392 000 3
Fax: +43 1 392 000 3 - 44
E-Mail: office@res-touristik.at
Web: www.res-touristik.at

Angaben zur Absicherung: Garantieerklärung
Höhe der Absicherung: 99.000,00 EUR
Ablaufdatum: 31.12.2026

Angaben zum Absicherer:

Waldviertler Sparkasse Bank AG
Adresse: Sparkassenplatz 3, 3910 Zwettl

Angaben zum Abwickler:

Angaben zum Abwickler:
Name/Bezeichnung: Cover Direct Versicherungsmakler u. Werbeagentur GmbH
Adresse: Hietzinger Hauptstrasse 35 DG, 1130 Wien, Österreich
Notfallnummer: +43 1 969 08 40 DW 5
Ablaufdatum: 31.12.2026

Zahlungsmodalitäten:

Keine Entgegennahme von Kundengeldern früher als 11 Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise. Keine Entgegennahme von Kundengeldern in der Höhe von mehr als 20 % des Reisepreises früher als 20 Tage vor Reiseantritt.

Diese Ausübungsberechtigung ersetzt die vormalige Eintragung in das beim Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort geführten Veranstalterverzeichnis und wird im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) eingetragen. Die entsprechenden Informationen stehen über das GISA öffentlich und kostenfrei zur Verfügung und können über eine GISA-Abfrage eingesehen werden.

GISA-Zahl RES Touristik GmbH: 13676254

Bitte beachten Sie unsere speziellen Buchungsbedingungen für Sportreisen/Fanreisen/Fußballreisen:

  1. Bei Reisen zu Sportveranstaltungen (Fußball, Motorsport, Tennis, Wintersport, etc.) kann es jederzeit zu Verschiebungen und/oder Absagen kommen. Diese Verschiebungen/Absagen liegen nicht im Bereich der RES Touristik GmbH. Die RES Touristik GmbH übernimmt daher keine Haftung für etwaige Änderungen, welche nicht im Bereich des Reiseveranstalters/Reisebüros liegen.
  2. Bei allen Reisen hat die RES Touristik GmbH bereits eine spezielle Reiserücktrittsversicherung (Stornoschutz Premium der Hanse Merkur Reiseversicherung AG) inkludiert, welche im Falle einer Spielverschiebung/Spielabsage die entstehenden Storno- bzw. Umbuchungskosten übernehmen kann. Dem Kunden entstehen für den Versicherungsabschluss keine zusätzlichen Kosten, die Versicherungsprämie ist im Reisepreis bereits inkludiert. Nicht versichert sind Ereignisse, welche unter den Terminus „Höhere Gewalt“ fallen, wie zB. Kriege, Epidemien, Pandemien oder Naturkatastrophen, etc.; in diesem Fall kommt es seitens der Versicherung zu keiner Auszahlung der anfallenden Stornokosten. Werden in diesem Zeitraum Spiele verschoben, so ist mit dem Eventveranstalter abzuklären, ob die Karten für den neuen Termin die Gültigkeit behalten oder ob andere Umbuchungsmöglichkeiten bestehen. Bei einer Spielabsage werden idR die Ticketkosten vom Eventveranstalter erstattet. Ob weitere Reiseleistungen (zB. Flug, Hotel, Transfer, etc.) erstattet werden können, hängt vom jeweiligen Leistungsträger ab.
  3. Der/Die Reisende ist selbst dafür verantwortlich sich darüber zu informieren, wann das Spiel/Event tatsächlich stattfindet, da es auch sehr kurzfristig zu Änderungen der Beginnzeit geben kann.
  4. Bei Reisen zu Sportveranstaltungen (zB. Reisen zu Fußballspielen, Motorsport-Events, Tennis-Turnieren, etc.) gelten gesonderte Stornobedingungen. Mit Buchungsabschluss und Übermittlung der Buchungsbestätigung und/oder Rechnung fallen 95 % an Stornokosten an. Ein Umtausch ist ausgeschlossen. Sollten Umbuchungen (zB. Namensänderungen, Änderungen der Zimmerbelegung, etc.) möglich sein, so können Umbuchungskosten anfallen – diese werden dem Reiseteilnehmer/der Reiseteilnehmerin in Rechnung gestellt.
  5. Die RES Touristik GmbH ist lediglich der Vermittler der jeweiligen Eintrittskarten. Bei Unmöglichkeit der Kartenlieferung aufgrund von außergewöhnlich, vom Veranstalter nicht zu vertretenden Umständen, behaltet sich die RES Touristik GmbH ein außerordentliches Rücktrittsrecht vor. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht. In diesem Fall werden sämtliche bereits geleistete Zahlungen ohne Abzüge rückerstattet.
  6. Die Zuteilung der jeweiligen Sitzplätze erfolgt durch den jeweiligen Verein/Eventveranstalter. Die RES Touristik GmbH hat keinen Einfluss auf die genauen Sitzplätze im Stadion/der Eventlocation. Unverbindliche Kundenwünsche werden entgegengenommen und entsprechend weitergeleitet – eine Garantie ist nicht möglich. Die Eintrittskarten werden von den Vereinen oder Agenturen idR zumindest paarweise zusammenhängend (nebeneinander, hintereinander, mit maximal einer Person dazwischen, einem Stiegenaufgang dazwischen oder diagonal hintereinander) zur Verfügung gestellt. Bei größeren Gruppen (ab 3 Personen) kann nicht gewährleistet werden, dass sich alle Plätze nebeneinander befinden.
  7. Die Eintrittskarten werden idR im gebuchten Hotel am Veranstaltungsort spätestens am Spieltag hinterlegt. Andere Zustellmöglichkeiten sind: Elektronische Tickets, QR-Tickets (Smartphone mit Wallet notwendig), Postversand, Stadionabholung, Pick-up-Point in der Stadt der Veranstaltung. Eine Änderung der Zustellmodalitäten ist auch nach Buchungsabschluss möglich und obliegt dem jeweiligen Eventveranstalter. Diese Änderungen können oftmals auch sehr kurzfristig bekanntgegeben werden. In jedem Fall steht dem Kunden an Spieltagswochenenden eine entsprechende Notfallhotline zur Verfügung! In einigen Fällen werden die Eintrittskarten erst wenige Tage vor Reiseantritt übermittelt! In diesem Fall erhält der Reisende vorab provisorische Unterlagen.
  8. Die RES Touristik GmbH listet auf der Webseite, in konkreten Angeboten und in anderen Werbemitteln bestimmte Kartenkategorien auf. Es gelten ausschließlich die von der RES Touristik GmbH definierten Kartenkategorien – diese werden dem Kunden zum Zeitpunkt der Angebotslegung übermittelt und bei Buchung bestätigt. Oftmals haben Vereine bzw. andere Agenturen unterschiedliche Kategorisierungen – im Zweifelsfall gilt immer jene der RES Touristik GmbH.
  9. Die Eintrittskarten befinden sich im Normalfall im neutralen Sektor bzw. dem Heimsektor (wenn nicht anders angegeben). Unter keinen Umständen dürfen Fanutensilien der Gastmannschaft (zB. Trikots, Schals, Fahnen, Kleidungsstücke, etc.) getragen bzw. mitgenommen werden. Dies kann dazu führen, dass der Eintritt ins Stadion verwehrt wird.
  10. Die Verkaufspreise können unter Umständen erheblich von den auf den Tickets aufgedruckten Preisen abweichen, da Agenturen Vermittlungsgebühren und/oder Vorverkaufsgebühren und Bezugsgebühren verrechnen. Diese Abweichungen können, speziell bei der Vermittlung von Eintrittskarten für ausverkaufte oder stark nachgefragte Veranstaltungen, erheblich hoch sein. Bei Aufzahlungen auf höhere Ticketkategorien kann der bezahlte Betrag oftmals höher sein, als der aufgedruckte Kartenpreis. Mit Buchungsabschluss akzeptiert der Kunde die angebotenen Konditionen. Eine nachträgliche Erstattung aufgrund von unterschiedlich aufgedruckten Kartenpreise ist nicht möglich.
  11. Der Besteller erklärt ausdrücklich mit seinem Buchungsauftrag, dass er mit den Buchungsbedingungen einverstanden ist. Die Buchungsbedingungen können per E-Mail bestätigt werden oder auch unterschrieben an die RES Touristik GmbH übermittelt werden. Dies kann per Post geschehen (RES Touristik GmbH, Laxenburger Strasse 220, A-1230 Wien), per Fax (+431392000344) bzw. eingescannt per E-Mail (info@fussballreisen.at). Der Reiseteilnehmer/die Reiseteilnehmerin wird bei jedem Angebot auf die Buchungsbedingungen aufmerksam gemacht! Der Buchende, der diese Buchungsbedingungen unterschrieben/bestätigt hat, verpflichtet sich, auch alle anderen Teilnehmer der Reise über den Inhalt dieser Buchungsbedingungen im Detail zu informieren und zur Kenntnis zu bringen.
  12. Jeder Reisende ist selbst dafür verantwortlich, ob er für die zur Einreise in das jeweilige Land erforderliche Reisedokumente (zB. VISA) verfügt. Österreichische Staatsbürger benötigen idR für Reisen innerhalb der EU einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. BürgerInnen anderer Nationalitäten erkundigen sich bitte beim zuständigen Konsulat oder Botschaft nach den für Sie gültigen Einreisebestimmungen.
  13. In manchen Destinationen fällt eine Kur-Taxe oder Städte-Taxe an – diese ist vor Ort direkt vom Reisenden zu entrichten. Die RES Touristik GmbH informiert gerne über vor Ort anfallende Gebühren.
  14. Mängel müssen umgehend bei Auftreten gemeldet werden (zB. bei Problemen im Hotel bitte umgehend mit der Rezeption Kontakt aufnehmen bzw. die dem Reisenden zur Verfügung gestellte Notfallnummer kontaktieren), damit eine Verbesserung vorgenommen werden kann. Die RES Touristik GmbH ist bei jeder Leistungsstörung (zB. Flugausfall) umgehend zu kontaktieren. Sollte die RES Touristik GmbH bei Problemen/Leistungsstörungen/Schwierigkeiten nicht kontaktiert werden, so kann nachträglich keine Beschwerde eingereicht werden.
  15. Alle Reiseveranstalter, Reisebüros, Agenturen, Vermittler, Wiederverkäufer und deren Mitarbeiter sind verpflichtet die Buchungsbedingungen an den Endkunden weiterzureichen.
  16. Mündliche Vereinbarungen gelten als nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen der Bestellung oder der Buchungsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
  17. Pro Buchung fällt – wenn nicht anders angegeben – eine Bearbeitungs- bzw. Besorgungsgebühr in Höhe von € 19,- an.
  18. Beanstandungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Veranstaltung schriftlich mitzuteilen.
  19. Gerichtsstand ist Wien.

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